Wie prüfen Sie, ob ein Foto echt ist? Die häufigste Leserfrage
Leserinnen und Leser fragen uns am häufigsten, woran sich ein gefälschtes oder falsch eingeordnetes Bild erkennen lässt. Eine Antwort in Schritten, mit Grenzen und Beispielen aus dem Redaktionsalltag.
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Die Frage, die uns am häufigsten erreicht
Kaum eine Frage erreicht die Redaktion so oft wie diese: Ist dieses Bild echt? Sie kommt per Kontaktformular und am Telefon, meist mit einem Screenshot und dem Zusatz, die Aufnahme kursiere gerade in mehreren Gruppen. Dahinter steht selten Misstrauen gegenüber allem, sondern der Wunsch, eine Entscheidung zu treffen: weiterleiten oder nicht.
Eine kurze Antwort gibt es nicht, weil «echt» zwei verschiedene Dinge meinen kann. Ein Bild kann technisch unverändert sein und trotzdem lügen, wenn es mit falscher Ortsangabe oder falschem Datum verbreitet wird. Es kann umgekehrt bearbeitet sein und dennoch ein reales Ereignis zeigen. Wir trennen deshalb immer zuerst die Frage nach der Fälschung von der Frage nach dem Kontext.
In diesen Herbstwochen häufen sich Anfragen zu Aufnahmen von Unwettern, Demonstrationen und Wahlplakaten. Das ist kein Zufall: Wo viele Menschen gleichzeitig Bilder suchen, werden alte Aufnahmen gern neu eingesetzt. Dieser Beitrag beschreibt, wie wir vorgehen, und was Sie davon selbst übernehmen können.
Erster Schritt: Woher stammt die Aufnahme?
Bevor wir ein Bild vergrössern oder auf Spuren von Bearbeitung absuchen, klären wir die Herkunft. Wer hat es zuerst veröffentlicht? Auf welchem Kanal, mit welchem Begleittext, zu welchem Zeitpunkt? Oft zeigt schon dieser Blick zurück, dass ein vermeintlich frisches Foto Jahre alt ist oder aus einem ganz anderen Land stammt.
Praktisch gehen wir so vor: Wir suchen mit mehreren Bildersuchen nach früheren Fundstellen, vergleichen die ältesten Treffer und halten fest, wo die Spur abbricht. Ein Bild, das nirgends vor dem Tag seiner Verbreitung auftaucht, ist nicht automatisch falsch, aber es fehlt ein Beleg, und das gehört in die Bewertung.
Diesen Schritt können Sie ohne Vorkenntnisse selbst gehen. Er kostet wenige Minuten und beantwortet erstaunlich oft die ganze Frage.
Zweiter Schritt: Was zeigt das Bild selbst?
Erst danach schauen wir in das Bild hinein. Reto Gerber, unser Redaktor für Digitale Forensik, beginnt mit Plausibilität: Passen Schatten, Lichtrichtung und Spiegelungen zusammen? Stimmen Proportionen, Beschriftungen, Schilder, Fahrzeugtypen, Vegetation und Wetter mit dem behaupteten Ort und der Jahreszeit überein?
Dann folgen technische Hinweise, etwa Metadaten, Kompressionsspuren oder auffällige Kanten. Wir gewichten sie vorsichtig. Fehlende Metadaten sagen wenig, weil Plattformen sie beim Hochladen routinemässig entfernen. Und ein Bild, das mehrfach weitergeleitet wurde, ist ohnehin stark komprimiert, was Analysewerkzeuge verwirren kann.
Wichtig ist uns die Ehrlichkeit über die Grenzen. Kein Werkzeug liefert ein verlässliches Ja oder Nein. Wir sprechen deshalb von Indizien, nennen sie einzeln und sagen, wie stark sie tragen. Bei Verdacht auf künstlich erzeugte Bilder gilt dasselbe: Auffälligkeiten bei Händen oder Schrift sind Hinweise, keine Beweise.
Dritter Schritt: Wer hat sich dazu geäussert?
Ein Bild entsteht nicht im leeren Raum. Wenn eine Aufnahme angeblich ein bestimmtes Ereignis zeigt, gibt es meist Menschen, die dabei waren, Stellen, die zuständig sind, oder Fachleute, die den Ort kennen. Wir fragen nach, bevor wir ein Urteil formulieren, und wir fragen auch die Person oder Organisation, die das Bild verbreitet hat.
Diese Rückfrage ist für uns eine Frage der Fairness. Manchmal klärt sich so in einem Telefonat, dass jemand eine Aufnahme gutgläubig weitergegeben hat. Manchmal bleibt die Antwort aus, dann schreiben wir das so hin, mit Datum der Anfrage und ohne Schlussfolgerung daraus.
Auch Stellungnahmen von Fachleuten ordnen wir ein: Wer spricht, mit welcher Erfahrung, und worauf stützt sich die Aussage? Ein Gutachten ersetzt unser Urteil nicht, es ist ein weiterer Beleg neben anderen, den die Leserschaft nachlesen kann.
Was am Ende im Urteil steht
Aus diesen Schritten entsteht ein Urteil mit klarer Skala. Wir unterscheiden etwa zwischen einem Bild, das verändert wurde, einem echten Bild mit falscher Einordnung und einem Fall, in dem die Belege nicht ausreichen. Der letzte Fall ist nicht unbefriedigend, sondern ehrlich: «Unbelegt» heisst, dass wir weder Fälschung noch Echtheit zeigen können.
Sabine Keller, die ich hier als Verfasserin selbst nenne, verantwortet jedes Urteil. In der Redaktion wird es gegengelesen, bevor es erscheint, und alle verwendeten Quellen werden offengelegt, sodass Sie unseren Weg nachgehen und anders gewichten dürfen.
Wenn sich später neue Hinweise ergeben, passen wir den Beitrag an und kennzeichnen die Änderung. Ein Urteil ist für uns der Stand der Belege zu einem bestimmten Zeitpunkt, nicht ein für allemal gesprochenes Wort.
Was Sie selbst vor dem Weiterleiten tun können
Sie müssen kein Forensiker sein, um sorgfältig zu handeln. Wenn ein Bild Sie emotional packt, ist das ein guter Anlass, kurz innezuhalten, denn Fälschungen setzen gezielt auf Empörung, Angst oder Schadenfreude. Fragen Sie sich, wer davon profitiert, wenn das Bild geglaubt wird.
Machen Sie danach die Herkunftssuche, prüfen Sie, ob seriöse Quellen dasselbe Ereignis zeigen, und leiten Sie im Zweifel nichts weiter. Ein ausbleibendes Weiterleiten schadet niemandem, ein falsches Bild in einer Familiengruppe richtet dagegen oft Wochen später noch Verwirrung an.
Und wenn Sie nicht weiterkommen: Schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Wir sehen uns eingesandte Fälle an, können aber nicht jede Anfrage veröffentlichen und nennen Ihnen dann zumindest, wie wir vorgehen würden.
Die häufigste Leserfrage hat keine Abkürzung, aber eine Reihenfolge: erst Herkunft, dann Bildinhalt, dann Stimmen von Beteiligten und Fachleuten, am Ende ein Urteil mit offenen Quellen. Wer diese Reihenfolge beherzigt, vermeidet die meisten Fehler. Und wer an einer Stelle nicht weiterkommt, darf das so stehen lassen: «Unbelegt» ist eine respektable Antwort.
Rufen Sie an, wenn ein Bild Sie beschäftigt
Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen am Telefon, ob und wie wir den Fall prüfen können, und nennen Ihnen den nächsten Schritt.
Redaktion Schaffhausen: +41 52
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